Erlaubnisverfahren durch Behörden

Erlaubnisverfahren durch Behörden für Luftbildaufnahmen sind gesetzlichen vorgeschrieben. Somit bestimmen Erlaubnisverfahren durch Behördenbestimmen die Planung von Luftbildaufnahmen mit. Genehmigungen und Bedingungen, die für die Luftbilderstellung als Voraussetzungen gelten, sind vielfältig und können an dieser Stelle nicht vollständig genannt werden. Somit ist sie auch einen Momentaufnahme und muss aktuell von Anwendern überprüft werden. Dieser kurze Überblick soll lediglich dem völlig „Ungeschulten Bürger“ einen kleinen Eindruck vermitteln.

Versicherungspflicht für Multikopter

Eine Voraussetzung für Luftbildaufnahmen mit Multikoptern ist z.B. eine gültige Versicherung und eine Allgemeinerlaubnis, auch Allgemeine Aufstiegsgenehmigung genannt, die von den zuständigen Behörden ausgestellt wird. In vielen städtischen Bereichen ist zudem eine Einzelaufstiegserlaubnis und eine vorige Anmeldung bei den entsprechenden Behörden, zumeist dem Ordnungsamt, erforderlich. Luftbildaufnahme heißt, neben den behördlichen Vorgaben auch Flugverbotszonen zu respektieren. Im Einzelnen ist der Steuerer eines Multikopters verantwortlich, diese Voraussetzungen zu kennen und einzuhalten. Geflogen werden darf der Multikopter nur in Sichtweite des Steuerers bis max. 100m Höhe über Grund.

Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung

Die allgemeine Aufstiegserlaubnis kann ausgestellt werden bis zu einem Abfluggewicht des Multikopters von max. 5 kg und er keine Verbrennungsmotoren in der Anwendung hat, sondern nur für elektrische Motoren ausgelegt ist.
Grundsätzlich ist es verboten: über Menschen zu fliegen, an Unfallorten, in Kraftwerken/Industrieanlagen und ebenso nicht über JVA oder militärischen Anlagen. In der Nähe von Regierungsgebäuden, Flughäfen und Krankenhäusern gilt ebenfalls ein generelles Flugverbot.
Datenschutz- und Urheberschutzrechte sind einzuhalten.
Die Allgemeinerlaubnis ist max. 2 Jahre gültig.
Bei Luftbildproduktionen ist eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Erlaubnis gilt jeweils für ein Bundesland. Der Antrag auf Anerkennung der Erlaubnis in anderen Bundesländern ist möglich und muss einzeln gestellt werden.

Die Einzelaufstiegserlaubnis ist z.B. erforderlich wenn der Multikopter:

  • >5kg wiegt oder Verbrennungsmotoren hat
  • bei einem beabsichtigter Betrieb mit erhöhtem
    Gefährdungspotential
    • in der Nähe von/ über von Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Bahnanlagen, Wasserstrassen, Straßen
    • im Umfeld von/ über JVA/Militärgelände sowie Flughäfen, Polizeistationen und Feuerwehr
    • über Katastrophengebieten oder deren Nähe

Regelungen für Verhalten vor, während und nach dem Flug in den Nebenbestimmungen der Allgemeinerlaubnis sind einzuhalten. Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sind gesetzlich bindend.

Diese Übersicht ist nicht vollständig und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht für Steuerer von Multikoptern zur Luftbilderstellung. Deshalb gilt, vor Aufstieg über die gesetzlichen Regelungen informieren und unbedingt einhalten. Erlaubnisverfahren durch Behörden sind die Voraussetzung für Luftbildproduktionen mit Multikoptern.